Beiträge · Cookie-Banner · 1. Oktober 2026

Braucht die Firmenwebsite ein Cookie-Banner?. Nur wenn etwas auf dem Gerät gespeichert wird.

Ein Cookie-Banner ist nötig, wenn die Website Informationen im Browser speichert oder ausliest, die für den Dienst nicht erforderlich sind. Eine Messung ohne Cookies und ohne lokalen Speicher braucht diese Einwilligung nicht.

Nicht jede Website muss einen Kasten zeigen

Ein Cookie-Banner ist kein Pflichtschild wie ein Impressum. Er erscheint, weil die Seite etwas im Browser des Besuchers ablegt oder von dort ausliest, das für den Betrieb der Seite nicht unbedingt nötig ist. § 25 TDDDG verlangt dafür eine Einwilligung. Bis Mai 2024 hieß das Gesetz TTDSG. Der Inhalt dieses Paragrafen ist derselbe geblieben.

Cookies eines Analyse-Dienstes, ein Speicher im Browser, viele eingebundene Skripte für Reichweite oder Werbung fallen darunter. Ein Session-Cookie, damit sich ein Kunde im eigenen Konto anmelden kann, ist etwas anderes: es ist für diesen Dienst erforderlich und betrifft nur, wer sich anmeldet.

Was der Banner mit Ihren Besuchern macht

Wer ablehnt, fehlt in der Statistik des Analyse-Dienstes. Auf einer lokalen Firmenwebsite sind das oft die meisten. Die Kurve zeigt dann die Leute, die auf Akzeptieren getippt haben, nicht die, die nach drei Sekunden gegangen sind. Für die Frage, ob die Überschrift trägt, ist das die falsche Gruppe.

Der Kasten verstellt außerdem den ersten Blick. Genau die Sekunden, in denen jemand aus der Google-Suche entscheidet, ob er anruft, sind bedeckt. Eine Seite, die in diesen Sekunden Leistung, Ort und Nummer zeigen müsste, zeigt stattdessen eine Entscheidung über Cookies.

Wann Sie ihn wirklich brauchen

Sobald Sie ein Konto bei einem Analyse- oder Werbedienst einbinden, das den Besucher im Browser wiedererkennt oder dort etwas ablegt. Dasselbe gilt für viele Kartendienste, Schriftarten von fremden Servern, Chat-Fenster und Videoplayer, die erst nach dem Laden der Seite aktiv werden. Dann ist der Banner die ehrliche Folge, nicht eine Geschmacksfrage.

Ihn wegzulassen und das Skript trotzdem laufen zu lassen, ist keine Lösung. Der Hinweis ist dann nur versteckt, die Einwilligung fehlt trotzdem.

Eine Firmenwebsite kann ohne ihn auskommen

Wenn auf der öffentlichen Seite nichts im Gerät des Besuchers gespeichert und nichts von dort gelesen wird, gibt es für eine Reichweitenmessung nichts einzuholen. selbstwerk.ai arbeitet auf den Kundenseiten so. Es gibt dort kein Konto bei einem Analyse-Anbieter und keinen Code, den Sie einfügen müssten.

Das beantwortet die rechtliche Frage des Banners. Ob die Seite selbst Anfragen holt, ist eine andere: Leistung, Ort und Telefon im ersten Blick. Dazu steht mehr unter den Beiträgen zu fehlenden Anfragen und zu den ersten zehn Sekunden.

Wenn das auf Ihren Betrieb zutrifft.

Wir legen die Seite an. Danach ändern Sie mit einem Satz, was nicht stimmt.

Wer antwortet:
Sven Hoppe, selbstwerk.ai